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Aufteilung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge

© Smile Studio AP - stock.adobe.com

Globalbeiträge

Ins Ausland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen in den EU-Ländern Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern im Regelfall einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge). Diese umfassen sowohl die Krankenversicherungsbeiträge als auch die Rentenversicherungsbeiträge und sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Aufteilungssätze 2025

Das Bundesfinanzministerium/BMF veröffentlicht alljährlich eine Verwaltungsanweisung zur Aufteilung dieser Globalbeiträge. Für 2025 gelten die Grundsätze aus dem Schreiben vom 28.11.2024 (IV C 4 - S 2221/20/10002 :006). Danach können aus den Globalbeiträgen für Belgien, Irland, Lettland und Malta jeweils 51,96 %/73,81 %/76,86 % sowie 51,96 % als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und 39,11 %/13,49 %/3,93 % sowie 39,11 % als Beiträge zur Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung (ohne Krankengeldanteil) sowie 8,94 %/12,70 %/16,81 % oder 8,94 % als Beiträge zur Arbeitslosenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Entsprechende Aufteilungssätze enthält das genannte BMF-Schreiben auch für die Länder Norwegen, Portugal, Spanien sowie für Zypern.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen

Die Aufteilungsgrundsätze nach diesem BMF-Schreiben müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und besonderen Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2025 vornehmen.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: Smile Studio AP - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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