Schleuder Stockinger Ostler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
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Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer
Werden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sog. Scheinbestandteil, wie das FG Münster entschieden hat (Az. 8 K 168/19).
Der ganze Artikel ist im Newsticker der DATEV nachzulesen.
Eingetragen am 02.12.2019
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